top of page

Diagnostik

Das Lernzentrum Kopfsache führt testpsychologische Diagnostik zu verschiedenen Fragestellungen durch. Es kommen dabei normierte und informelle Testverfahren zum Einsatz.
Hier wird die Diagnostik im Rahmen der Nachhilfe und Lerntherapie beschrieben.
Zur Diagnostik im Bereich der Neuropsychologie bei erworbener Hirnschädigung klicken Sie hier.
​
Falls noch keine ausführliche Diagnostik vorliegt, ist die Erfassung des Lernstandes sinnvoll. Sie dient dazu, die individuellen Stärken und Schwächen bereits zu Beginn der Förderung zu erkennen und einen geeigneten Lernkanal zu finden. Außerdem überprüfen wir, ob der Wissensstand in den Hauptfächern und der kognitive Leistungsstand altersentsprechend sind. Wir möchten die Lernenden dort abholen wo sie stehen. Dazu erstellen wir einen Förderplan, der nicht nur Wegweiser ist und die Meilensteine zu den gemeinsamen Zielen aufzeigt, sondern auch eine transparente Dokumentation der Lernfortschritte ermöglicht.

​

Die Lernstandserfassung ist für die Nachhilfe optional, bietet aber unter anderem den Vorteil, dass direkt zu Beginn der Förderung Besonderheiten beim Lernen und Wissenslücken erkannt werden können, die möglicherweise gar nicht, oder erst nach einigen Sitzungen entdeckt werden würden. Sie kann bei Bedarf auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.

​

Für die Planung der Lerntherapie ist eine vorausgehende Diagnostik unverzichtbar. Wir führen bei dem Verdacht auf eine Lernschwäche oder Teilleistungsstörung eine ausführliche Diagnostik durch, die individuell zusammengestellt und unter anderem die Bereiche Lesen, Schreiben, Rechnen, Aufmerksamkeit, Konzentration und Gedächtnis, aber auch räumliches Denken und Logik erfassen kann. Bei Bedarf wird ein Intelligenztest durchgeführt. Auf dieser Basis können Gutachten für die Beantragung von Nachteilsausgleichen und Notenschutz in der Schule erstellt werden.

​

Wenn es droht, dass das Kind an der Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt ist, greift u.U. § 35a SGB VIII und die Eltern können beim Jugendamt einen Antrag auf Wiedereingliederungshilfe stellen, dann unterstützt das Jugendamt die Finanzierung der Lerntherapie, dies ist unabhängig vom Einkommen der Eltern, es geht mehr um die Schwere der Beeinträchtigung des Kindes. 

In diesem Fall muss die entsprechende Diagnostik. von einer externen Fachstelle (die nicht das Lerntherapieinstitut ist) erfolgen.

Bitte sprechen Sie uns dazu einfach an und wir überlegen uns eine individuelle Lösung.

​

bottom of page